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BFSG.

Barrierefreiheitstärkungsgesetz

Am 28. Juni diesen Jahres tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG in Kraft. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, die Inklusion in Deutschland zu fördern. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Welche das sind und was man tun muss, erklären wir Ihnen.


Wozu ist das BFSG bestimmt?

Das BFSG soll Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen und physischen Produkten ermöglichen. Auch bestimmte Dienstleistungen sind hiervon betroffen. Vor allem sollen technische und gestalterische Hürden aus dem Weg geschafft werden, damit auch Menschen mit Behinderungen besser am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können.

Zusammengefasst bedeutet das:

  • Abbau von Barrieren im digitalen Raum
  • Schaffung eines inklusiveren Internets für alle Nutzer
  • Vereinheitlichung der Barrierefreiheit-Standards innerhalb der EU

Wer ist davon betroffen?

Hauptsächlich geht es um technische Produkte wie Tablets, Handy oder auch öffentlich zugängliche Geräte wie Geldautomaten und Ticketautomaten. Auch Fernseher mit Internetzugang und Router sind von dem neuen Gesetz betroffen.

Bankdienstleistungen wie Online-Banking-Plattformen, Telekommunikationsdienste und allem voran der Onlinehandel.

Dies umfasst alle Aspekte des Einkaufsprozesses, von der Produktdarstellung über den Bestellvorgang bis hin zu den Zahlungsmodalitäten.

Unser Beitrag stellt keine rechtsverbindliche Beratung dar. Informieren Sie sich daher unbedingt bei einer offiziellen Seite wie der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.

Was ist nun zu tun?

Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen wahrgenommen werden können, unabhängig von sensorischen Einschränkungen.
Für digitale Angebote wie Websites und mobile Anwendungen gibt es daher genaue Anforderungen:

  • Wahrnehmbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • Verständlichkeit
  • Robustheit

Das beinhaltet beispielsweise die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, Untertiteln für Videos und ausreichenden Farbkontrasten für Texte.
Informationen müssen visuell, auditiv oder taktil zugänglich gemacht werden, damit sie für alle verständlich sind.

Digitale Inhalte müssen so entwickelt sein, dass sie mit verschiedenen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien wie, Screenreadern, kompatibel sind.
Für Entwickler bedeutet das: Einhalten von Webstandards und sauberes Programmieren. Hierbei muss besonders darauf geachtet werden, dass bedienbare Elemente per Tastatur erreichbar sind, sowie eine konsistente Navigation und vorhersehbare Funktionen vorhanden sind. Auch Fehlermeldungen müssen verständlich formuliert und entsprechende Hilfestellung angeboten werden.

So kann langfristig die Zugänglichkeit gewährleistet werden. So sollen Inhalte auch mit zukünftigen Technologien zuverlässig interpretiert werden können.

Das gilt für Onlineshops

  • Produktbeschreibungen müssen auch für Screenreader zugänglich sein.
  • Bilder von Produkten benötigen aussagekräftige Alternativtexte.
  • Der Bestellprozess muss ohne Maus bedienbar sein.
  • Fehlermeldungen in Formularen müssen klar und verständlich sein.

Das gilt für Webseiten

  • Videos und Audiodateien benötigen Untertitel und/ oder Transkripte.
  • Die Navigation muss logisch strukturiert und einfach zu bedienen sein.
  • Formulare müssen barrierefrei gestaltet sein (z.B. klare Beschriftungen, logische Reihenfolge der Eingabefelder).
  • Die Webseite sollte eine klare und verständliche Sprache verwenden.

Für unsere WMS-Kunden

Shopware hat sich dem Thema bereits angenommen und bietet umfangreiche Möglichkeiten, die wir gerne für Sie einrichten.

Ab Shopware Version 6.6 gibt es Möglichkeiten auf das Thema BFSG Rücksicht zu nehmen. Wir empfehlen jedoch das Update auf die Version 6.7, welche von Shopware speziell für das BFSG aktualisiert wurde.

Wir unterstützen Sie dabei

Auf unsere technische Unterstützung können Sie jederzeit zählen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach per E-Mail oder rufen Sie uns unter 07156 966 819-0 an.

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